
Das neue Schuldrecht

Anfang des Jahres hat der Gesetzgeber eine Reform des Kaufrechts vorgenommen. Im Zentrum stehen Regelungen für den Verkauf von digitalen Produkten oder Produkten, die digitale Komponenten/ Steuerungen enthalten. Weitere Änderungen waren: ein neuer Mangelbegriff, eine Verschärfung der Beweislast, eine Regeländerung bei den Gewährleitungsfristen und eine Neuregelung des Rechts der Garantien. Um Kunden weiter zu schützen gibt es außerdem überarbeitete Transparenzpflichten, ein angepasstes Widerrufsrecht und Korrekturen für Händler bzw. Unternehmerregress.
Unternehmer, die (vor allem digitale) Produkte herstellen, bereitstellen, reparieren oder vertreiben, ob im Onlinegeschäft, als Präsenzeinzelhändler oder als Hersteller. Außerdem alle, die direkt Waren oder Dienstleistungen an Kunden verkaufen.
Verständliche Darstellung der Änderungen, ein direkter Vergleich mit bisherigen Regelungen und eine detaillierte Aufklärung
über Haftungsfallen
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